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Was muss ich beachten, wenn ein Schimmelpilzschaden vorliegt?

 

 

 

Grundsätzlich gilt: Je höher die Belastung in den Wohnräumen ist und je länger sie andauert, um so größer ist der Schaden für die Gesundheit. Wesentlich für den Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung sind außerdem die körperliche Verfassung des Einzelnen und die Art der auftretenden Schimmelpilze.

Ein Schimmelpilzbefall sollte zuliebe Ihrer Gesundheit entfernt werden.

 

Schimmelpilzbefall auf kleinen Flächen (kleiner 0,4 m2)

aber nur oberflächlicher Befall, bei denen kein Risiko für gesunde Personen ausgeht und wenn keine Bauwerksmängel vorliegen, können die Sanierungsmaßnahmen ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden. Ausnahme Allergiker, immungeschwächte Menschen! Hierbei kommt es immer auf den Befall selbst an (Stärke, Art, Räumlichkeiten z.B. Keller, Kinderzimmer usw.)

 

Egal wie groß oder klein die Stelle ist, eines ist immer zu beachten!!

  • Die Ursache des Feuchteschadens, der zum Schimmelpilzbefall geführt hat, ist zu beheben.
  • Poröse Materialien, aber auch Textilien und Leder, die mit Schimmel befallen sind, sollten in der Regel entfernt werden, hierbei sind hohe Freisetzungen an Sporen zuvermeiden.

Wenn es aus verschiedenen Gründen nicht gleich zu einer Sanierung oder Behebung des Schimmelpilzbefalls kommen kann:

  • Luftdichtes Abkleben der von Schimmelpilz befallenen Stellen mit PE-Folie und Klebeband.
  • Gründliche regelmäßige Nassreinigung der betroffenen und angrenzenden Räume.

 

Für die Durchführung dieser Arbeiten sollten Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz eine P2 Staubmaske, Schutzbrille, Handschuhe besorgen und während der Arbeiten und noch einige Zeit danach das Fenster ganz öffnen, um für einen guten Luftwechsel zu sorgen.


 

Bei größerem Schimmelbefall (ab ca.: 0,4 m2)

Empfiehlt es sich, bei der Sanierung unsere professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich sind hierzu gewerbliche Firmen zu beauftragen, die mit solchen Sanierungsarbeiten, den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen Schutzmaßnahmen und den zu beachtenden Vorschriften und Empfehlungen vertraut sind.

Wichtig bei der Sanierung !

„Bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall auf Materialien können sehr hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden.“

Eine Sanierung sollte daher nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Hierbei sind gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsschutz und zum Schutz der Umgebung zu beachten. Derjenige, der die Regeln einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung missachtet, muss zukünftig mit kostspieligen Haftungsforderungen rechnen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Sanierer, sondern auch die Nutzer/ Bewohner bei der Beseitigung des Schimmelpilzbefalls durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schimmelpilzexposition geschützt werden. Dabei muß vorallem der Gesundheitszustand der Nutzer (Gesunde, Allergiker, Immunvorgeschädigte) berücksichtigt werden. Außerdem muß verhindert werden, dass sich Schimmelpilze durch die Sanierungsmaßnahmen in andere Bereiche der Räume oder Gebäude ausbreiten und dort eventuell zu neuen Problemen führen. Der Sanierungsaufwand muss dem Ausmaß des Schadens und der Art der Raumnutzung angepasst werden. Dabei spielen u.a. folgende Gesichtspunkte eine Rolle:

  • Größe der befallenen Fläche
  • Stärke des Befalls (einzelne Flecken oder dicker Schimmelbelag)
  • Tiefe des Befalls (oberflächlich oder auch in tieferen Schichten)
  • Art der befallenen Materialien (auf ausbaubaren Materialien oder im Mauerwerk)
  • Art der Nutzung (Lagerraum, Wohnraum, Kindergarten, Krankenhaus).

Mit Hilfe dieser Kriterien ist mit Sachverstand eine Gesamteinschätzung vorzunehmen. Anschließend sind die sich daraus ableitenden Schutzmaßnahmen bei der Sanierung zu formulieren.

 

Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Sanierung ist die Beseitigung der Ursache, die zu dem Auftreten des Schimmelpilzwachstums geführt haben. Bauseitige Schäden sind zu beheben und die Raumnutzer darüber aufzuklären, wie in Zukunft ein Schimmelpilzwachstum vermieden werden kann. Die Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen. Eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.

 

Bei der Sanierung sind folgende allgemeine Regeln zu beachten:

1. Ermittlung der Ursache des Schimmelpilzbefalls

2. Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen bei der Sanierung

3. Gegebenenfalls Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Überbrückung unvermeidbarer zeitlicher Verzögerungen 4. Planung der Sanierung

5. Praktische Durchführung der Sanierung

6. In der Regel Entfernung des mit Schimmelpilz befallenen Materials.

7. Hohe Konzentrationen an Sporenfreisetzung vermeiden.!!!

8. Beseitigung der Ursache des Befalls

9. Im Bedarfsfall desinfizierende Reinigung der Bauteile, die vom Schimmelpilz befreit wurden

10. Gegebenenfalls Trocknung feuchter Bausubstanz 11. Feinreinigung des Objektes

12. Wiederaufbau

 

Quellen: Umweltbundesamtes Schimmel_Leitfaden_BUM


 

“Der Schimmel Profi” saniert fachgerecht

Wir arbeiten gemäß den Vorgaben gesetzlicher Vorschriften und nach den heute gültigen Kriterien des Umweltbundesamtes und des Landesgesundheitsamtes-Baden-Württemberg.

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Wir verfügen über spezielle Technologien zur Vorbeugung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzen in Innenräumen. Zur genauen Erkennung der vorhandenen Schimmelpilze Arbeiten wir mit renommierten Laboren zusammen.

 

 

Anforderungen an die Schimmelpilzsanierung

Wir als Sanierer haben in den letzten Jahren erfolgreich mit Schimmelpilzen befallenen Bauten saniert. Nicht nur zum Schutz unserer Arbeitnehmer, die mit unter die Schimmelpilzsanierung durchführen, auch zum Schutz der Bewohner halten wir uns an die sicherheitstechnischen, arbeitstechnischen, hygienischen und arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei der Schimmelpilzbeseitigung.

 

 

Unter Einhaltung folgender Vorschriften wie:

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO)
  • Arbeitsstätten Richtlinie (ASR) 5 Lüftung
  • Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (Arbeitsmittel-BenutzungsVO)
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellenVO)
  • Allgemeine Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaft (VBG1)
  • Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz (VBG 125)
  • Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffVO)

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

 

 

shutterstock_10637866Der Schimmel Profi – Ihre Vorteil

“Der Schimmel Profi“ verfügt über ein effektives Netzwerk mit guten Kontakten zu Analyselabors, Sachverständigenbüros, Maler/Gipser, Fassadenbauer, Isolier- und Dämmprofis. Gerne nennen wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Spezialisten aus den entsprechenden Fachbereichen oder stellen die Kontakte für Sie her.