Holzschutz
Neben dem konstruktiven Holzschutz haben sich auch der physikalische und der chemische Holzschutz entwickelt.
Physikalischer Holzschutz verhindert das Eindringen von Nässe, schützt vor Sonnenlicht und mechanischen Beanspruchungen. Hier kommt beispielsweise Farbe zum Einsatz.Der Schutz vor holzzerstörenden oder holzverfärbenden Organismen wie Pilze oder Insekten wird durch den Chemischen Holzschutz erreicht. Wirksame Methoden sind das Auftragen mit dem Pinsel und das Einsprühen mit Sprühflache oder Spray. Vor dem Einbau von Hölzern besteht die Möglichkeit des industriellen Holzschutzes durch Druckimprägnierung.
Ziele des Holzschutzes
- Pilz (Fungi) Vorbeugung und Bekämpfung
- Insekten Vorbeugung und Bekämpfung
- Veränderung der Absorptionsverhalten (Schwinden und Quellen), Wasseraufnahme
- Veränderung der Wärmeleitfähigkeit
- Brandschutzverbesserung
- Erhöhung der natürlichen Dauerhaftigkeit
- Erhöhung des mechanischen Widerstands
- Vorbeugung gegen Witterung in Form von Wasser, Feuchte oder Sonnenstrahlen (UV)
Der Holzschutz am Bau ist durch die DIN 6800 Teil 1- 5 geregelt. Diese DIN- Norm für Holzschutz beinhaltet:
- DIN 68800 Teil 1
Holzschutz im Hochbau- Allgemein - DIN 68800 Teil 2
Holzschutz im Hochbau- Vorbeugende bauliche Maßnahmen - DIN 68800 Teil 3
Holzschutz im Hochbau- Vorbeugender chemischer Holzschutz - DIN 68800 Teil 4
Holzschutz im Hochbau- Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten - DIN 68800 Teil 5
Holzschutz an Hochbau- Vorbeugender chemischer Schutz von Holzwerkstoffen
DIN Norm
Im allgemeinen wird empfohlen sich an die gültige DIN zu halten, da diese oft, aber nicht immer den Stand der Technik repräsentieren. Zu beachten ist, dass die DIN Normen nur Regelwerke sind und keinen gesetzlichen Charakter haben, der Erfolg der Leistung besteht nicht in der Einhaltung der Norm sondern im Erreichen der vereinbarten Leistung. Sollten die bauspezifischen Erfordernisse ein Abweichen von der DIN ratsam erscheinen lassen, ist besondere Sorgfalt geboten. Auch Arbeiten abweichend der Norm schulden nur den Erfolg der Leistung und sollten nur im gegenseitigen Einvernehmen von Auftraggeber und Auftragnehmer durchgeführt werden.
Zum gewerblichen Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel ist eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung notwendig, die durch den “Sachkundenachweis Holzschutz am Bau” beurkundet wird. Dieser Sachkundenachweis bestätigt die in DIN 68 800, Teil 4 geforderte Qualifikation und besagt, dass der Inhaber über die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse verfügt. Nutzen Sie jetzt unser Angebote: Holz. – & Bautenschutz, Hausschwamm, Schädlingsbekämpfung Schäden am Holz erkennen und beurteilen. Schützen – gegen tierische und pilzliche Holzzerstörer. Instandsetzung – Beseitigung von Schäden, welche durch holzzerstörende Pilze und Insekten verursacht wurden. Bei Interesse und Fragen nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre persönliche Beratung.Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt
Quelle: Wikipedia® – GNU-Lizenz für freie Dokumentation