Holzschädlinge
Die weitaus größte Bedeutung als Holzschädlinge haben bestimmte Insekten- und Pilzarten.

Hausbock
Tierische Holzschädlinge
Zu den tierischen Holzschädlingen gehören in unseren Breiten hauptsächlich einige Vertreter der Bockkäfer, wie der Hausbock, oder aber auch der Gemeine Nagekäfer, besser bekannt unter der Bezeichnung „Holzwurm“.
Es wird unterschieden zwischen Frischholz- und Trockenholzinsekten. Erstere können sich nur im Frischholz, also lebenden Baum oder im frisch gefällten Holz entwickeln, während Trockenholzinsekten in der Regel trockenes Holz befallen, in der natürlichen Umgebung also stehendes Totholz, aber auch Bauholz, z. B. Möbel oder verbautes Holz in Dachkonstruktionen und Fachwerkhäusern. Holzschädlinge, die den lebenden Baum befallen und in seiner Gesundheit gefährden, sind unter Forstschädling ausführlicher erklärt. Holzschädlinge, die das Holz stehender oder frisch gefällter Bäume dagegen nur entwerten, werden in der Forstwirtschaft als technische Schädlinge bezeichnet.
Grundsätzlich sollte zwischen frischholz- und trockenholzschädigenden Insekten unterschieden werden. In unseren Regionen lassen sich die für das Bau- und Werkholz relevanten Holz zerstörende Käfer und Ihre Larven meist folgenden verschiedene Familien zuzuordnen:
- Bockkäferarten Unter den Bockkäfern ist allerdings auch der Hausbockkäfer (Hylotrupes bajulus) zu finden, der wichtigste Trockenholzschädling unseres Kontinents.
- Nagekäferarten Der wichtigste Vertreter ist hier der Gemeine oder Gewöhnliche Nagekäfer (Anobium punctatum) im Volksmund auch „Holzwurm“ genannt.
- Splintholzkäferarten Allen voran der Braune Splintholzkäfer
- Bohrkäfer Hier wären der Kapuzinerkäfer und der Bambusbohrer zu nennen
- Marine Holzschädlinge Die wichtigsten Vertreter sind hier der Schiffsbohrwurm und einige Musche
- Termiten Nicht oder nur stark eingeschränkt holzschädigende Insekten
- Holzwespen
- Ameisen

Weiße Porenschwamm
Pilzliche Holzschädlinge
Zu den pilzlichen Holzschädlingen zählen unter anderem der Echte Hausschwamm, der Braune Kellerschwamm und der Weiße Porenschwamm.
Der Befall durch einige Holzschädlinge ist in manchen Bundesländern meldepflichtig und kann durchaus einen schweren Baumangel nach BGB darstellen. Die jeweils gültige Landesbauordnung (LBO) regelt Näheres über den Umgang und die Meldepflicht beim Befall von Holz in und an Gebäuden.
Nach DIN 68 800-4 ist jedoch der Befall und Umfang des Befalls, z. B. beim Echten Hausschwamm, durch einen Sachkundigen festzustellen (Anfertigen eines holzschutztechnischen Untersuchungsberichts). In der Regel werden durch solche Sachkundigen auch Sanierungsvorschläge erarbeitet.
Beim Versuch einer Systematisierung der pilzliche Holzschädlinge erscheint eine Einteilung in die charakteristischen Zerstörungserscheinungen sinnvoll:
Braunfäule
Typische Vertreter der Braunfäule (Abbau der Zellulose) sind: Echter Hausschwamm, Brauner Kellerschwamm, Weißer Porenschwamm, Blättlinge Weißfäule Typische Vertreter der Weissfäule (Abbau von Lignin) sind: Ausgebreiteter Hausporling, Zimtbrauner Porenschwamm, Sternsetenpilz, Echter Zunderschwamm Simultanfäule Typische Vertreter der Simultanfäule sind: Kiefern-Feuerschwamm (Phellinus pini), Phytophthora-Arten
Holzverfärbende Pilze Dazu zählen Bläuepilze sowie die Sandbräune.
Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen und Insekten
Allgemeines: Die Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten ist weitgehend in der DIN 68 8000 Teil 4 geregelt. Es bestehen auch umfangreiche Arbeitsempfehlungen von folgenden Verbänden und Organsiationen:

Entscheidend für die Bekämpfung pflanzlicher und tierischer Holzschädlinge ist die DIN 68 800 Teil 4
Im Zusammenhang mit Holzschädlingsbekämpfungsmaßnahmen werden oft weitere gesetzliche Regelungen berührt, z. B. das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung.
Der Holzschutz bei Insekten:
- Chemische Bekämpfung
Die chemische Bekämpfung holzzerstörender Insekten lässt sich grob in zwei Bereiche untergliedern.
1. Chemische Bekämpfung durch Behandlung der Holzoberfläche
2. Chemische Bekämpfung durch Bohrlochin
- Heissluftverfahren
Durch Aufheizung befallener Holzbauteile werden tierische Holzschädlinge abgetötet.
- Begasung
Durch Begasung befallener Hölzer werden in Gebäuden oder in Kammern (z. B. Containerbegasung) tierische Holzschädlinge abgetötet.
Der Holzschutz bei Pilzen:
- Chemische Bekämpfung
Eine normgerechte Bekämpfung von pilzlichen Schädlingen im Holz ist mit chemischen Mitteln grundsätzlich nicht möglich. Holzschutzmittel gegen Pilze sind im Holz nur vorbeugend einsetzbar. Die einzige normgerechte Maßnahme zur Bekämpfung von Pilzen im Holz besteht derzeit in der Demontage bzw. im Rückschnitt der befallenen Holzteile. (Ausnahmen sind bei denkmalpflegerisch wertvollen Bauteilen möglich.) Bei Befall durch holzzerstörende Pilze im Mauerwerk (insbesondere durch den Echten Hausschwamm) werden hingegen chemische Mittel (sogenannte “Schwammsperrmittel”) eingesetzt, um den Befall einzudämmen.
- Heißluftverfahren & Abflammen
Durch Aufheizung befallener Holzbauteile oder Mauerwerk
Quelle: Wikipedia® – GNU-Lizenz für freie Dokumentation
- Schäden am Holz erkennen und beurteilen.
- Schützen – gegen tierische und pilzliche Holzzerstörer.
- Instandsetzung – Beseitigung von Schäden, welche durch holzzerstörende Pilze und Insekten verursacht wurden.
Bei Interesse und Fragen nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre persönliche Beratung.